Der Preis gilt ausschließlich für Privatkunden in Deutschland! Der Stromspeicher wird mit einem Steuersatz von 0% besteuert (§ 12 Abs. 3 UstG - Gesetz seit dem 01.01.2023)*.
Das Growatt ARX-Batteriesystem ist modular aufgebaut. Zusätzliche Batterien können übereinander gestapelt werden. Die Growatt ARX-2.5H ist für Hochspannungsanwendungen geeignet. Die Lithium-Eisen-Phosphat-Batterie (LiFePO4) ist zum Beispiel kobaltfrei, was zu einem niedrigeren Preis der Batterie führt. Die Batterie hat eine Lebensdauer von über 6.000 Zyklen.
Einige Vorteile dieses Batterietyps im Vergleich zu Bleisäure- und anderen Batterien sind: eine längere Lebensdauer, wenig bis keine Wartung, extrem sicher, relativ leicht und eine verbesserte Lade- und Entladeeffizienz.
Die Growatt ARK 2,5H-A1 Hochvolt Batterie (MPN ARK-2.5H-A1) ist ein LiFePO4-Speicher mit hoher Zyklenfestigkeit und langer Lebensdauer. Das modulare, stapelbare Konzept ermöglicht eine flexible Anwendung für verschiedene Szenarien und ist leicht zu installieren. Die Batterie bietet hervorragende Leistungen bei hoher Belastung und ist mit seinem IP65-Schutz auch für die Installation im Freien geeignet. Um Überspannungen im System zu vermeiden, kommt der Softstart zum Einsatz.
Die Growatt ARK Batteriemodule sind aufgrund ihrer extrem hohen Zyklen-Lebensdauer und der Verwendung von LiFePo4-Zellen eine ideale Speicherlösung für Photovoltaikanlagen. Unabhängig davon, ob es sich um ein netzgeführtes oder ein Inselsystem handelt, bietet der Growatt Speicher im Vergleich zu herkömmlichen Bleibatterien und anderen Lithium-Technologien zahlreiche Vorteile.
Installation:
Für die Installation dieses Gerätes ist ein 400V Starkstromanschluss (Drei-Phasen-Wechselanschluss) notwendig, die Montage (Elektroinstallation) sowie die Erstinbetriebnahme und die Wartung dieses Gerätes dürfen nur von einer Elektrofachkraft in Übereinstimmung mit den gültigen Vorschriften sowie entsprechend dieser Anweisung ausgeführt werden!
Hinweis bzgl. § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz: zur Umsatzsteuerbefreiung:
Der Käufer bestätigt mit seiner Bestellung, dass die
Voraussetzungen gemäß Umsatzsteuergesetz §12 Abs. 3 UStG erfüllt sind und er
entsprechend berechtigt ist.
Der Steuersatz beträgt bei Annahme der Voraussetzungen nach Umsatzsteuergesetz
§12 Abs. 3 UStG 0% MwSt. Der oben ausgewiesene Gesamtpreis verändert sich
hierdurch nicht.
Entsprechend dieser Annahme wird auch ein Mehrwertsteuersatz in Höhe von 0% auf
der Rechnung ausgewiesen.
Der Käufer kann dieser Annahme bzw. Bestätigung bei Kauf und auch umgehend nach
Kauf durch einfache Nachricht an uns (bspw. über eBay-Nachricht oder per E-Mail)
widersprechen.
Der Käufer haftet uns gegenüber bezüglich ggf. an den Fiskus abzuführender
Umsatzsteuer für seine Falschangaben, sofern und soweit uns insoweit ein Schaden
durch seine Falschangaben entsteht.
Für Käufer, welche die Voraussetzungen gemäß Umsatzsteuergesetz §12 Abs. 3 UStG nicht erfüllen, gilt der angegebene Preis inkl. 19% MwSt. Der oben ausgewiesene Gesamtpreis verändert sich hierdurch nicht. In dieser Situation werden ein Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19% auf der Rechnung sowie entsprechend enthaltene Mehrwertsteuer ausgewiesen.
„Auszug aus §12 UStG – hier Absatz 3:
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber
einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer
Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen,
den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage
auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und
anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden,
installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die
installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister
nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände,
die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen
der Nummer 1 erfüllen;
4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen,
den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der
installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt."
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