Der Einschraubheizkörper ist für geschlossene Wassererwärmungsanlagen mit einem Nenndruck bis 10 bar. Bei emaillierten oder beschichteten Behältern mit Schutzanode ist eine isolierte Ausführung einzusetzen. Der Heizkörper kann zur Erwärmung von Heizungs- und Trinkwasser in Pufferspeichern und Behälter mit oder ohne Opferanode eingesetzt werden. Der Einbau erfolgt waagerecht in eine Gewindemuffe mit geeigneten Dichtmitteln. Die Länge der Gewindemuffe muss immer kleiner als die unbeheizte Zone (LU) sein. Die thermisch bedingte Medienzirkulation im Behälter darf nicht, z.B. durch Leitbleche, behindert werden. Die Einschraubheizkörper müssen mit einem seperaten FI-Schutzschalter abgesichert werden. Bei Einsatz in kalkhaltigem Wasser, ab etwa 12°dH, muss der Einschraubheizkörper regelmäßig entkalkt werden. Der Chloridgehalt sollte den Grenzwert von 250mg/l, gemäß Trinkwasserverordnung, nicht überschreiten.
* Bei Einsatz in kalkhaltigem Wasser müssen verkalkungsmindernde Maßnahmen, bzw. die Entkalkung der Heizwendel (erstmals nach 3 Monaten, danach in regelmäßigen Intervallen) durchgeführt werden. Kalk kann zur Auslösung des Sicherheitsbegrenzers, zur thermischen Zerstörung bzw. zu Lochfraßkorrosion der Heizwendel führen, d.h. Wegfall der Garantieleistung!
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